Behinderungsformen

Planungsanforderungen und ergonomisch-bauliche Anforderungen

Planungsanforderungen:

  • Funktionseinschränkung der Sinnesorgane
  • Einschränkung des Bewegungs-, Stütz- und Halteapparates
  • Leistungsbeeinträchtigung der inneren Organe, Allergien
  • „Dementielle Erkrankungen“
  • Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten
  • Mehrfach und kombinierte Behinderungen

Erkrankungen durch Ausfälle von inneren Organen, insbesondere z. B. bei Herz- und Kreislaufkrankheiten, können zu einem rapiden Leistungsabfall sowie Beschleunigung von Puls und Atmung bei Bewegung führen. Aus diesem Grunde ist bei allen Planungen auf eine sinnvolle funktionelle Zuordnung mit kurzen Verkehrswegen, auf geeignete Geländeformen bei Aussenanlagen, geeignete Ausbildung von Treppenstufen und eine ausreichende Anzahl von Sitzplätzen zum Ausruhen zu achten.

Bei Blasen- und Darmstörungen sind, wie bei Rollstuhlbenutzern, eigene Sanitärräume für Inkontinente mit spezieller Ausstattung vorzusehen. Es sollte angestrebt werden, dass die Rollstuhlbenutzer-Toiletten nicht nur die Belange der Rollstuhlbenutzer bzw. Körperbehinderten berücksichtigen, sondern hinsichtlich Ausstattung und Einrichtung auch den Bedürfnissen dieser Behindertengruppe entsprechen.

Bei der Gestaltung für Menschen mit Demenzen, also für Menschen mit vermindeter Umweltkompetenz, muss ähnlich wie beim Bauen für Menschen mit geistigen Behinderungen die Umwelt in ihrer Funktion nachvollziehbar gestaltet werden.

Behinderungsformen und ergonomisch-bauliche Anforderungen

  • Rollstuhlbenutzer auch mit Oberkörperbehinderung
  • Blinde und Sehbehinderte
  • Gehörlose und Hörgeschädigte
  • Gehbehinderte
  • Menschen mit sonstigen Behinderungen
  • ältere Menschen

Sehbehinderte:
Eine farbliche, kontrastreich gestaltete Umwelt bietet dem Sehbehinderten eine gewisse Selbständigkeit (helle Farben vor dunklem Hintergrund); blendfreie und gleichmässige Ausleuchtung, da Sehbehinderte sehr lichtempfindlich sind.

Blinde:
Für Blinde sind aktil-kinästhetische (in Bewegung ertastbare) Orientierungshilfen durch Anordnung von Oberflächenstrukturen (z.B. unterschiedliche Materialien, Profilierung, Härten) an Boden und Wänden vorzusehen. Akustische Orientierungshilfen erleichtern das Einschätzen von Entfernungen und Richtungen.

Hörgeschädigte:
Raumakustische Optimierungshilfen erleichtern es dem Gehörlosen über Hörgeräte akustische Signale zu erfassen. Einschränkung der oberen Extremitäten: Hier ist die Anordnung von Hebelarmaturen zu empfehlen und es sind grossflächige Tast- und Bedienungselemente anzubringen.

Einschränkung der unteren Extremitäten:

Organerkrankte:
Gestaltung der Sanitärräume; für Herz- und Kreislaufkranke ist auf eine sinnvolle funktionelle Zuordnung der Räume, Erschliessungselemente und Verkehrswege zu achten. In öffentlichen Gebäuden sind ausreichend Sitzmöglichkeiten und spezielle Ruheräume vorzusehen.

Allergien und Asthma:
Symptome von Allergeien sind vielfältig z. B. Benommenheit, Hautausschläge, Niesen, tränende und gerötete Augen. Anforderungen: Während der Heizperiode ist eine Raumtemperatur von 20°C anzustreben (+/- 2 bis 3°C). Die relative Luftfeuchte sollte konstant gehalten werden.

Geistige Behinderung:
Anforderungen: Um für geistig Behinderte visuell erfassbare Räume zu gestalten, ist es wichtig, Komponenten Farbe, Licht, Form, Gestaltung, Proportion, Struktur, Raum und Textur so zu nutzen, dass Tastsinn und andere Formen der Wahrnehmung gefördert werden.

Multiple Sklerose:
Bei Planungen muss man berücksichtigen, dass der Patient in späteren Krankheitsstadien auf die Benutzung eines Elektrorollstuhles angewiesen sein kann, ebenso ist die Einschränkung des Greifbereiches möglich.

Polio (Kinderlähmung):
Die Planungsanforderungen sollten sich auf Personen mit Gehbehinderung bis hin zu Rollstuhlbenutzung orientieren. Bei E-Rollstuhlbenutzern ist zu beachten, dass Einschränkungen im Oberkörperbereich, im Arm- und Handbereich zusätzliche Schwierigkeiten bereiten, was bei der Planung von Schalt- und Bedienungselementen zu berücksichtigen ist.

Rheumatismus:
Da sehr oft Hände bzw. Handgelenke betroffen sind, müssen Greifhilfen vorgesehen werden.

Querschnittslähmung:
Es werden Wohnungen für Rollstuhlfahrer benötigt, die rollstuhlfahrergerecht zu gestalten sind